Seit Inkrafttreten des Programms Stadtumbau Ost „Für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen“ im Jahr 2001 beschäftigt sich die Stadt Strausberg intensiv mit dem Thema Stadtumbau und reichte im Jahr 2002 einen entsprechenden Wettbewerbsbeitrag ein. Zunächst zählte Strausberg nicht zu den 34 ausgelobten Preisträgern, wurde jedoch vom damaligen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung zur Beteiligung an der Neuauflage des Bund-Länder-Förderprogramms im Jahr 2009 aufgefordert.

Die notwendige Voraussetzung für die Beteiligung am Stadtumbau 2010-2016 ist ein INSEK als übergeordnete, Handlungsfelder übergreifende Konzeption und eine Stadtumbaustrategie mit dem Schwerpunkt Wohnen. Die Notwendigkeit an der Beteiligung am Stadtumbau besteht u. a. darin, dass der demografische Wandel auch an Strausberg nicht spurlos vorüberging. Zwar konnten die erheblichen Bevölkerungsverluste der Nachwendejahre um die Jahrtausendwende zunächst gestoppt werden, dennoch setzt sich der negative Bevölkerungstrend bis dato – wenn auch in abgeschwächter Form – fort.

Mit der Stadtumbaustrategie verfolgte die Stadt das Ziel, in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft mittel- bis langfristig Strategien zu entwickeln, die im Vergleich zu anderen Brandenburger Städten noch stabile städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Situation auch zukünftig aufrecht zu erhalten und zu verbessern. Dazu war es notwendig, in Vorausschau auf die zukünftige Entwicklung und unter Berücksichtigung der Prognosen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zukünftige Wohnungsmarktprobleme frühzeitig zu vermeiden. Ziel der durch die LPG erstellten Stadtumbaustrategie waren strategische Entscheidung darüber, welche Entwicklung in den einzelnen Stadtquartieren zukünftig eingeschlagen werden sollte und welche konkreten Abriss-, Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen für die Sicherung eines jeden Stadtquartiers erforderlich sind. Als Stadtumbaugebiete wurden dabei die Hegermühle sowie Strausberg Ost festgelegt. Neben Abrissen umfasste der Maßnahmenkatalog auch eine Vielzahl an Aufwertungsmaßnahmen im Wohnumfeld und Anpassungsmaßnahmen bei der sozialen Infrastruktur.