Im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wurde Herzberg (Elster) als Mittelzentrum mit dem Verflechtungsbereich Schönewalde, dem Amt Schlieben, Falkenberg/Elster und Uebigau-Wahrenbrück festgelegt. Gemäß Punkt 2.12 (G) LEP B-B sollen die Mittelzentren gemeinsam mit den Gemeinden ihres Verflechtungsbereiches Entwicklungskonzepte erstellen und gemeinsam eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Zentralen Ort und den Mittelbereichskommunen anstreben. Insofern dient das Entwicklungskonzept in erster Linie als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung im Mittelbereich Herzberg (Elster). Darüber hinaus dient das Konzept der Aufnahme des Mittelbereiches in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“. Über das Programm soll die weitere Steuerung der Kooperation im Mittelbereich und die zügige Umsetzung von Maßnahmen ermöglicht werden. Im Rahmen des Konzeptes fand eine intensive Analyse der Angebote, Einrichtungen und Gegebenheiten vor Ort in den Handlungsfeldern
  • Bildung und Betreuung
  • Gesundheit und soziale Versorgung
  • Kultur und Sport
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Stadtentwicklung und Wohnen
  • Verkehr und Energie
  • Verwaltungsleistungen und Kooperation sowie
  • nicht polizeiliche Gefahrenabwehr
statt. Die Grundlage für die Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen für den Mittelbereich bildete eine ausführliche SWOT-Analyse und Priorisierung der Handlungsfelder. Dabei wurde das Handlungsfeld Bildung und Betreuung als das wichtigste herausgearbeitet. Die Entwicklungskonzeption wurde mit einer Entwicklungsperspektive bis zum Jahr 2030 erstellt. Insofern dient sie den Kommunen des Mittelbereiches Herzberg (Elster) als langfristig strategische Planungsgrundlage.