Im Jahr 2012 wurde die Entwicklungskonzeption für den Mittelbereich Templin als planerische Grundlage für die Entwicklung des Kooperationsraumes sowie die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ fertiggestellt. Die Konzeption wurde im Jahr 2016/2017 aufgrund veränderter Rahmenbedingungen als „MEK Templin 2030“ fortgeschrie-ben. Die Entwicklungskonzeption stellte für die Partnerkommunen die Grundlage für die abgestimmte Entwicklung der Daseinsvorsorge im Verbund dar und war insofern ein unverzichtbares Arbeitsinstrument. Die Neuausrichtung der Städtebauförderung im Jahr 2020 und der gestiegene Handlungsbedarf in den Bereichen Klima- und Umweltschutz und Digitalisierung sowie der sehr fortgeschrittene Umsetzungsstand der in der MEK Templin 2030 verankerten Einzelvorhaben machte im Jahr 2022 eine weitere Fortschreibung als „Interkommunales integriertes Entwicklungskonzept für den Kooperationsverbund „Uckermärker Seenlandschaft“ erforderlich.
Die Fortschreibung der Entwicklungskonzeption für den Mittelbereich Templin 2030 erfolgte in mehreren Ar-beitsschritten. Begleitet wurde der gesamte Prozess von einer Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies beinhaltete die Durchführung von Expertengesprächen, die Begleitung des Erarbeitungsprozesses sowie die Veröffentlichung von Arbeitsständen auf der Internetseite des Kooperationsverbundes, das Angebot einer telefonischen Sprechstunde für die Bürger:innen sowie Pressemitteilungen. Der Erstellungsprozess des iINSEK wurde durch das Arbeitsgremium der Kooperationsgemeinschaft – bestehend aus den Hauptverwaltungsbeamten und dem Kooperationsmanagement – sowie den Kooperationsrat begleitet. Die Kooperationspartner haben sich dabei über die übergeordneten Ziele, sektoralen Entwicklungsziele und die Schlüsselvorhaben abgestimmt und verständigt.