Im Januar 2008 wurde die LPG mit der Erstellung des B-Plans „Zur Buchheide“ beauftragt. Am 05. Dezember 2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zur Buchheide“ gefasst. Der Geltungsbereich liegt zwischen Seehotel und Thermengebiet und ist im INSEK der Stadt Templin als wichtige Wegeverbindung der Teilmaßnahme „Barrierefreies touristisches Gesundheits- und Wellnesszentrum Südstadt“ eingestuft. Ziel des Planes ist die Sicherung der Erholungsnutzung und die Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung.

Bebauungsplan “Zur Buchheide” Templin
Bebauungsplan “Zur Buchheide” Templin