Zentrale Orte Brandenburg

Die Siedlungsstruktur des Landes Brandenburg ist nach dem Prinzip der zentralörtlichen Gliederung und auf Grundlage des raumordnerischen Leitbildes der dezentralen Konzentration entwickelt worden. Die zentralörtliche Gliederung soll in ihrer funktionalen Aufgabenteilung dem Anspruch an gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes entsprechen. Die ausgewiesenen zentralen Orte, deren Darstellung in Landesentwicklungs- und Regionalplänen erfolgt, übernehmen überörtliche öffentliche Versorgungsaufgaben. Diese sind insbesondere für die Grundversorgung der Bevölkerung in Dörfern und kleineren Ortschaften von großer Bedeutung.

 

Die Teilnehmer des Studienprojektes haben im Wintersemester 2004/2005 ein eigenes Konzept für die künftige Ausweisung von zentralen Orten im Land Brandenburg entwickelt und im Rahmen eines Workshops im Sitzungssaal des Akademischen Senats im Hauptgebäude der TU Berlin mit den maßgeblichen Fachleuten des Landes Brandenburg diskutiert. Teilnehmer waren die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, die Regionalen Planungsgemeinschaften, Vertreter der Landtagsfraktionen, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Landkreise und einzelner Städte.

Zur Erarbeitung des Konzeptes haben sich die Teilnehmer des Projektes zunächst mit den Grundlagen der Raumordnung und dem demografischen Wandel sowie den Aufgaben der Gemeinsamen Landesplanung und der Regionalen Planungsgemeinschaften beschäftigt. Die Gesundheitsversorgung und das Schulsystem Brandenburgs waren weitere Themen. Im Rahmen einer Exkursion wurden zahlreiche Städte besucht und Gespräche mit Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaften, der Landkreise und Planungsämter einiger Städte geführt, um die verschiedenen Aufgaben und Zielstellungen kennen zu lernen. Außerdem wurden die Landesentwicklungspläne von Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen untersucht und ein Expertengespräch über den Landesentwicklungsplan von Sachsen geführt.

Nach einer umfassenden Bestandsanalyse der im LEP I ausgewiesenen vier Ober- und 33 Mittelzentren wurde der Ausstattungskatalog des LEP I überarbeitet und auf konkrete Funktionen, welche die zentralen Orte künftig übernehmen sollen, umgestellt. Diese Funktionen wurden mit einzelnen Indikatoren bzw. neuen Ausstattungsmerkmalen untersetzt.

Die Übernahme der Funktionen der zentralen Orte ist dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Empfehlung zur Ausweisung zentraler Orte erfolgte daher auf Basis eines planerischen Abwägungsprozesses, der die regionalen Gegebenheiten berücksichtigte und die Sicherung der Daseinsvorsorge in allen Landesteilen ermöglicht. Dazu wurden im Konzept sechs Ober- und 19 Mittelzentren ausgewiesen.

Zu Beginn des Sommersemesters 2005 entschieden sich die Mitglieder des Projektes dafür, sich mit den Folgen des Verlustes des Status „Zentraler Ort“ vertiefend zu beschäftigen und zu prüfen, ob interkommunale Kooperationen ein geeigneter Ansatz sind, die Probleme zu bewältigen. Mit den Gemeinden Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinde Boitzenburger Land und den Städten Fürstenberg/Havel und Lychen wurden kommunale Partner gefunden, die großes Interesse an Anregungen und konkreten Planungsvorschlägen zur künftigen Entwicklung der Daseinsvorsorge, der Raumordnung und den Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen zeigten. Im Ergebnis der Projektarbeit wurde die LPG von den benannten Kommunen mit einer Studie zur interkommunalen Kooperation beauftragt.