Im Dezember 2007 wurde die LPG mit der Erstellung einer Werbeanlagensatzung für die Stadt Templin beauftragt. Mit dieser Werbeanlagensatzung soll die vorhandene Gestaltungssatzung aus den 1990er Jahren ersetzt werden. Es soll eine einheitliche Regelung für die Kernstadt erreicht werden, mit der die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen außerhalb des Sanierungsgebietes behoben wird.

Die Werbeanlagensatzung setzt die Anwendungs- und Geltungsbereiche, die Anforderungen sowie Art und Größe von Werbeanlagen fest und regelt Ausnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Die Werbeanlagensatzung verfügt u. a. über die folgenden Inhalte:

  • Anwendungsbereich,
  • räumlicher Geltungsbereich (ggf. in Zonen unterteilt),
  • allgemeine und besondere Anforderungen an Werbeanlagen,
  • Beseitigung von Werbeanlagen,
  • Anbringungsort,
  • Art und Größe der Werbeanlagen,
  • Ordnungswidrigkeiten sowie
  • Inkrafttreten und Übergangsregelungen.

 

Die Werbeanlagensatzung wurde am 29.04.2009 durch die SVV Templin als Satzung beschlossen.