Vor dem Hintergrund der Überarbeitung des Zentrale-Orte-Systems im Rahmen des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) beschlossen das Amt Gransee und Gemeinden und die Stadt Zehdenick darauf hinzuwirken, aufgrund ihrer mittelzentralen Ausstattungen und der bereits praktizierten engen Kooperation als Mittelzentrum in Funktionsteilung in den LEP B-B aufgenommen zu werden. Bislang hatten sowohl Gransee als auch Zehdenick den Status eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums. Die LPG wurde damit beauftragt, in einem Raumordnungskonzept zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine solche Ausweisung vorliegen, gegebenenfalls einen tragfähigen Mittelbereich nachzuweisen und Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Kooperation aufzuzeigen.

Durch die Untersuchung aller für die Daseinsvorsorge relevanten Einrichtungen im Amt Gransee und Gemeinden sowie der Stadt Zehdenick und der Auswertung ihrer Einzugsbereiche und Tragfähigkeiten wurde ein Mittelbereich mit dem kooperativen Mittelzentrum Gransee-Zehdenick nachgewiesen. Gransee und Zehdenick verfügen gemeinsam über alle wesentlichen mittelzentralen Institutionen in den Bereichen Erreichbarkeit und ÖPNV, Bildung und Jugend, Gesundheit und Altenpflege sowie überregionale Behörden, weshalb eine enge – vertraglich gesicherte – Kooperation unerlässlich ist. Ohne die Ausweisung des Mittelzentrums Gransee-Zehdenick ergäbe sich für die Region Oberhavel-Nord eine Versorgungslücke. Die Landesregierung ist im Jahr 2006 der Empfehlung aus dem Raumordnerischen Konzept gefolgt und hat Gransee-Zehdenick als Mittelzentrum in Funktionsteilung in den Entwurf des LEP B-B aufgenommen.