Aufbauend auf dem Beschluss der BVV Mitte vom 13.08.2013 strebt das Stadtentwicklungsamt des Bezirks an, Schritte zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Verdrängung einzuleiten. Dazu gehören neben der Erhöhung des Wohnungsangebotes durch Neubau, Nachverdichtung und der Rückführung zweckentfremdeten Wohnraums auch Maßnahmen zur Bestandssicherung und zum Erhalt bedarfsgerechten Wohnraums. Das soziale Erhaltungsrecht kann hierfür ein adäquates Instrument sein. Der Bezirk Mitte verfügt derzeit über ein soziales Erhaltungsgebiet – die Oranienburger Vorstadt – das am 23.10.2003 von der BVV Mitte festgesetzt wurde. Eine Untersuchung im Teilgebiet Moabit/Lehrter Straße im Jahr 2011 kam zu dem Schluss, dass ein zielführender Einsatz einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bau GB nicht gegeben sei, Ansatzpunkte für eine Veränderung der Sozialstruktur jedoch entwicklungsabhängig gesehen werden und eine fortlaufende Überprüfung des Gebietes angeraten wird.

Mit dem bezirksweiten Grobscreening für den Bezirk Mitte wird ein erster Verfahrensschritt zur Festlegung von weiteren sozialen Erhaltungsgebieten durchgeführt. Das städtebauliche Aufwertungspotenzial und der daraus möglicherweise resultierende soziale Verdrängungsdruck auf die Wohnbevölkerung werden bezirksweit untersucht, um Gebiete zu identifizieren, für die der Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB in Frage kommt.

Dazu werden

  • die städtebaulichen und soziodemografischen Strukturen der 10 Bezirksregionen und 41 Planungsräume mit Hilfe eines Indikatorensets aus sekundärstatistischen Daten analysiert,
  • das bauliche Aufwertungspotenzial, der derzeitige und zukünftige Aufwertungsdruck und das soziale Verdrängungspotenzial abgeleitet,
  • darauf aufbauend Verdachtsgebiete identifiziert, die die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung erfüllen und
  • abschließend der weitere, vertiefende Untersuchungsbedarf skizziert, um den rechtssicheren Einsatz des Instruments der sozialen Erhaltungsverordnung zu gewährleisten.

 

Im Ergebnis liegen Empfehlungen für räumlich klar abgegrenzte Stadtquartiere vor, die Bedingungen und grundsätzlich die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung erfüllen und für vertiefende Nachuntersuchungen in Frage kommen. Daneben werden gebietsbezogene Vorschläge für mögliche Genehmigungskriterien erarbeitet, um – sofern erforderlich – einen wirkungsvollen Einsatz des städtebaulichen Instruments vorzubereiten.